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Steuern sparen beim Vermögensübertrag: Schenkung statt Erbschaft
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Effiziente Vermögensübertragung – frühzeitig handeln und Steuern sparen

In Deutschland vererben die Menschen zunehmend größere Vermögen, und der Staat profitiert erheblich von den damit verbundenen Steuereinnahmen. Im Jahr 2023 wurde in Deutschland mit über 120 Milliarden Euro ein Rekordbetrag an Vermögen weitergegeben. Wenn es um die Vermögensübertragung geht, gibt es effektive Strategien, mit denen Sie Steuern sparen und gleichzeitig Geld sowie Ärger vermeiden können.

Schenken oder Vererben – Was ist der Unterschied?

Der grundlegende Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft liegt darin, dass Schenkungen zu Lebzeiten des Schenkenden erfolgen, während Erbschaften erst nach dem Tod des Erblassers stattfinden. Schenkungen können helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, die Aufsplittung von Vermögen zu verhindern oder einfach Familienmitglieder finanziell zu unterstützen. Doch die Umsetzung ist oft kompliziert, da der Staat am Vermögensübertrag in Form von Steuern mitverdient.

Wie viel Geld darf ich steuerfrei verschenken?

In den meisten Fällen sind die persönlichen Freibeträge für die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer identisch. Das bedeutet, dass der Begünstigte bis zu einem bestimmten Betrag keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen muss. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei dem Vermögenswert um einen Geldbetrag oder einen Sachwert, z.B. in Form eines Grundstücks oder einer Immobilie handelt. Grundsätzlich gilt: Je enger der Verwandtschaftsgrad des Begünstigten zum Erblasser oder Schenkenden ist, desto höher fällt der Freibetrag aus.

Der Verwandtschaftsgrad beeinflusst nicht nur den Freibetrag, sondern auch die Höhe der Steuer. Ehegatten und Kinder unterliegen einem geringeren Steuersatz als Erben, die nicht mit dem Verstorbenen bzw. Schenkenden verwandt sind.

Wichtig: Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird nur auf den Teil der Erbschaft fällig, der den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Das Bild zeigt eine Tabelle mit den Steuerfreibeträgen sowie Steuersätzen im Falle eine Erbschaft oder Schenkung.

Beispiel: Ein Vater vererbt seinem Sohn eine Immobilie im Wert von 600.000 EUR. Der Freibetrag liegt bei 400.000 EUR. Auf die restlichen 200.000 EUR fällt ein Steuersatz von elf Prozent an. Die Steuerbelastung liegt somit bei 22.000 EUR.

Wie kann ich die Steuerlast beim Vermögensübertrag senken?

Es gibt einen effektiven Trick, um die Schenkungssteuer zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden: Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung und gelten für jeden Elternteil in Bezug auf jedes Kind. In einer vierköpfigen Familie kann somit jedes Elternteil in zehn Jahren 400.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen – insgesamt könnten so bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei weitergegeben werden. Nach zehn Jahren ist der Freibetrag wieder verfügbar und die nächste Summe kann übertragen werden.

Die Krux dabei: Gerade bei sehr vermögenden Familien sollte der Vermögensübertrag in Form von Schenkungen frühzeitig beginnen, um die 10-Jahres-Fristen optimal nutzen zu können.

Vermögensübertrag von Wertpapierdepots

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Übertrag von Aktien oder ganzen Wertpapierdepots auf minderjährige Kinder. Dieser Übertrag kann ein entscheidender Schritt sein, um Sachwert-Vermögen innerhalb der Familie zu halten und gleichzeitig steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Das ist zum Beispiel interessant für Großeltern, die ihren Enkelkindern mit ihren langjährigen Depots einen guten Start ins Leben ermöglichen möchten. Voraussetzung dafür ist ein Junior-Depot, das mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eröffnet wird.

Die beteiligten Banken und Broker sollten Sie beim Besitzwechsel von Wertpapieren unbedingt informieren; andernfalls könnte ein Verkauf angenommen werden, was wiederum zur Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) führt.

Tipp: Wer Wertpapiere überträgt, die vor 2009 erworben wurden, kann auch die Steuerbefreiung von der Abgeltungssteuer mit übertragen.

Insgesamt ist eine Schenkung gerade bei sehr Vermögenden Erblassern vorteilhafter als eine Erbschaft – sowohl emotional als auch finanziell. Anleger können durch gezielte Vermögensübertragung Steuern sparen und sorgen für klare Verhältnisse vor ihrem Ableben sowie für eine geringere Erbschaftssteuerlast. Zudem erhalten Kinder durch Geldgeschenke in Form eines Depotübertrags nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch frühzeitige Erfahrungen am Kapitalmarkt. Bei der Geldanlage gilt schließlich: Je früher, desto besser!

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