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Vorabpauschale: Was Sie über die Steuerregelung wissen müssen
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Vorabpauschale für Anleger: Sie ist wieder da!

Zwei Jahre hat sie pausiert; nun ist sie wieder da: Die Vorabpauschale.
Diese Gebühr betrifft vor allem Kunden, die in Investmentfonds oder ETFs investiert sind und wird am Jahresanfang für das vergangene Jahr berechnet. Gut möglich also, dass Sie zum Jahreswechsel einen Geldausgang auf Ihrem Verrechnungskonto entdecken.
Die Einführung dieser Vorabpauschale hat bei vielen Anlegern Fragen aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung und den Auswirkungen auf ihre Investitionen.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Steuerregelung, die seit 2018 in Deutschland gilt. Sie betrifft Anleger, die in Investmentfonds oder vergleichbare Produkte investiert sind. Die Pauschale wird fällig, wenn die Wertentwicklung des Fonds eine bestimmte Schwelle überschreitet. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf fiktive Erträge aus Kapitalanlagen, unabhängig davon, ob tatsächliche Gewinne realisiert wurden.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Die Vorabpauschale wird jährlich berechnet und gilt zum ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres als steuerlich zugeflossen. Sie basiert auf der Wertentwicklung der Kapitalanlage im Laufe des Jahres und wird von den Banken automatisch abgeführt.

Warum wird die Vorabpauschale erhoben?

Mithilfe der Vorabpauschale werden alle Publikumsfonds steuerlich gleich behandelt, unabhängig davon in welchem Land sie aufgelegt wurden oder ob es sich um ausschüttende oder thesaurierende Fonds handelt. Die Einführung der Vorabpauschale im Jahr 2018 war Teil einer Gesetzesänderung zur Reform der Investmentbesteuerung. Ziel war es, steuerliche Schlupflöcher zu schließen und sicherzustellen, dass auch nicht realisierte Kursgewinne besteuert werden. In den vergangenen beiden Jahren wurde die Pauschale aufgrund der anhaltenden Negativzinsen nicht erhoben.

Auswirkungen auf Anleger

Die Fälligkeit der Vorabpauschale für Anleger in diesem Jahr hat bei vielen Investoren für Verunsicherung gesorgt. Die Vorabpauschale stellt eine weitere finanzielle Belastung für Anleger dar. Da die Pauschale unabhängig von tatsächlichen Gewinnen erhoben wird, kann sie zu einer zusätzlichen Belastung führen, insbesondere wenn die Renditen niedrig sind oder Verluste verzeichnet werden. Dies verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Überwachung von Investitionen in Zeiten sich ändernder steuerlicher Rahmenbedingungen.

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