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Arbeitnehmer-Sparzulage: Millionen Anleger profitieren von Erhöhung der Einkommensgrenzen
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Neue Einkommensgrenzen verdoppeln die Anspruchsberechtigten der Arbeitnehmer-Sparzulage

Seit dem 01. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage erhöht, wodurch sich die Zahl der Personen in Deutschland, die anspruchsberechtigt sind mehr als verdoppelt hat.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu den sogenannten „vermögenswirksamen Leistungen“ (VL), die Arbeitnehmer erhalten können, wenn ihr Arbeitgeber in ihrem Namen ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt bespart. Dies können Fondssparpläne, Bausparverträge oder Banksparpläne sein. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. 

 

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Geldbeträge, die der Arbeitgeber monatlich für den Arbeitnehmer in ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt einzahlt. Die maximale Höhe der VL beträgt 40 Euro pro Monat. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen steht nicht gesetzlich fest und hängt von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ab. 

 

Wie hoch ist die Arbeitsnehmer-Sparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt vom gewählten Sparplan ab. Bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung beträgt der Fördersatz 9,0 Prozent der eingezahlten Summe mit einer maximalen Zulage von 43 Euro pro Jahr. Für Investmentfonds beträgt der Fördersatz 20 Prozent mit einer maximalen Zulage von 80 Euro pro Jahr. Um die maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr zu erhalten, muss man mindestens 400 Euro in einen Fondssparplan und 470 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen.

Die Auszahlung der Zulage erfolgt in der Regel nach sechs Jahren Laufzeit des VL-Vertrags. Vorzeitige Kündigungen führen zum Verlust der Sparzulage. Auf die Sparzulage fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die Beantragung der Sparzulage erfolgt durch das Setzen eines Häkchens in der Steuererklärung unter „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Die entsprechenden Nachweise werden automatisch vom Finanzinstitut an das Finanzamt übermittelt.

Welche Einkommensgrenzen gelten ab 2024?

Seit diesem Jahr dürfen Alleinstehende ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von 40.000 EUR beziehen, um die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen zu können. Bis 2023 lag die Grenze noch bei 17.900 EUR für Bausparverträge bzw. 20.000 EUR für Fondssparpläne.

Für Verheiratete liegt die Einkommensgrenze nun bei 80.000 EUR zu versteuerndes Einkommen statt ehemals 35.800 EUR für Bausparverträge bzw. 40.000 EUR für Fondssparpläne.

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